Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Saar GmbH (Vorhabenträger) die Erschließung des Industriegebiets „Linsler Feld“ planerisch vorzubereiten. Das Unternehmen SVOLT hat gegenüber der Landesregierung des Saarlandes das Investitionsinteresse in Planung, Bau und Betrieb eines Batteriezellwerkes mit einer Endausbaustufe von 24 Gwh erklärt.
Die Gemeinde Überherrn hat einen Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Das Vorhaben der „Batteriezellfabrik“ ist planungsrechtlich als Gewerbebetrieb mit einer Zulässigkeit in einem Industriegebiet gem. § 9 BauNVO zu bewerten.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll gem. § 12 Abs. 3a BauGB eine Baugebietskategorie der BauNVO – Industriegebiet gem. § 9 BauNVO – allgemein – und unter Berücksichtigung der umweltbezogenen Rahmenbedingungen zum Vorhabenstandort – „konservativ einhüllend“ – als „Größter Anzunehmender umweltressourcenverträglicher Planungsfall“ (GAUP) festgesetzt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Auftraggeber
Gemeinde Überherrn
Ansprechpartner
Auf Anfrage
Leistungsumfang
- Grund- und Verfahrensleistungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 3 a BauGB zur Ansiedlung eines Batteriezellwerks (Vorhabengebiet) und zur Umsetzung von infrastrukturellen Folgemaßnahmen (bereichsweise Verlegung von 2 Landesstraßen und Verlegung einer Haupttrinkwasserleitung)
- Teiländerung Flächenutzungsplan gem. § 5 BauGB
- Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 5 Abs.1 SLPG für die standörtliche Änderung des Flächennutzungsplans nd die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Beratung des Vorhabenträgers zu anlagenbezogenen Genehmigungsverfahren gem. BImSchG und WHG
Bearbeitungszeitraum
2021 – laufend
Projektgebiet
ca. 98,0 ha; darin 68 ha Industriegebiet