Die Finanzierung von Projekten im Städtebau stützt sich auf private Mittel sowie – häufig – auf Zuwendungen der öffentlichen Hand aus unterschiedlichen Quellen (EU, Bund, Land, Kommune).
In Deutschland ist im Wesentlichen eine Zuwendungsförderung eingeführt, bei der die ausgereichten Zuschüsse nur bedingt oder überhaupt nicht zurückzuführen sind. Daneben bestehen Möglichkeiten der Gewährung von (Nachrang-) Darlehen sowie von Bürgschaften und Garantien.
Die Initiative JESSICA der Europäischen Kommission eröffnete in der Förderperiode 2014 ff. für Empfänger von EFRE-Mitteln die Möglichkeit, auch unter Beteiligung privater Investoren öffentliche Strukturfondsmittel in revolvierende Stadtentwicklungsfonds einzubringen. Damit bieten sich im nationalen Zusammenhang zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte der Stadtentwicklung.
Sie interessieren sich für etablierte und innovative Instrumente zur Förderung von Stadtentwicklungsprojekten? Sie sind für den Einsatz von Alternativen zu bisherigen Projektfinanzierungen aufgeschlossen und beabsichtigen ggfs. einen Stadtentwicklungsfonds aufzulegen? Sie benötigen Unterstützung bei der Initialisierung, dem Aufbau und der Entwicklung entsprechender Strukturen?
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