In unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Zweibrückensoll zur Deckung konkreter Bedarfe an großen, zusammenhängenden Industrie- und Gewerbeflächen ein Areal für diese Zwecke planerisch ausgewiesen und in Anspruch genommen werden. Für die vorgesehene Nutzung als Industriegebiet ist das Plangebiet gut geeignet, da sowohl grundsätzliche Anforderungen an ein Gewerbe- und Industriegebiet erfüllt werden können als auch die vorgesehene Entwicklung in Einklang mit dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie der „Westpfalzstrategie“ und der damit einhergehenden Weiterentwicklung des Flugplatzes Zweibrücken in Richtung auf Dienstleistung, Gewerbe sowie Informations- und Kommunikationstechnologie steht. Zur Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Industriegebietes ist es erforderlich, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für die in Rede stehende Fläche in Gewerbliche Baufläche zu ändern, um im Parallelverfahrenden Bebauungsplan „Areal Steitzhof und Umfeld,1. Änderung“ aufzustellen.
Auftraggeber
auf Anfrage
Ansprechpartner
Auf Anfrage
Leistungsumfang
- Erarbeitung der Unterlagen (Planzeichnung, Begründung) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
- Verfahrensführung
- Abstimmung mit Auftraggeber sowie Planungsbehörde
- Koordination der weiteren Planbeteiligten
Bearbeitungszeitraum
2019 – 2022
Projektgebiet
Änderungsbereich Contwig, Areal Steitzhof und Umfeld, ca. 25 ha